Ein Werktag ist im deutschen Recht jeder Tag von Montag bis einschließlich Samstag. Der Sonntag und die gesetzlichen Feiertage zählen nicht dazu. Damit steht die Antwort fest: Ja, der Samstag ist ein Werktag.
Das ist keine Spitzfindigkeit. Ob eine Frist gewahrt ist, hängt oft an dieser Einordnung. Wer eine Kündigung am Samstag einwirft, kann damit eine Frist retten.
Inhaltsverzeichnis
Viele verwechseln Werktag und Arbeitstag. Der eine Begriff kommt aus dem Gesetz, der andere aus dem Alltag. Dieser Text trennt beide sauber, erklärt die Regel des § 193 BGB und zeigt die Folgen für Fristen, Banken, Post und Ladenschluss.
Die kurze Antwort: Samstag ist Werktag
Werktage sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag. Also sechs Tage. Der Sonntag ist kein Werktag. Gesetzliche Feiertage sind ebenfalls keine Werktage, egal auf welchen Wochentag sie fallen.
Die Frage „Ist Samstag ein Werktag?“ lässt sich in einem Satz beantworten. Der Begriff steht so in vielen Gesetzen.
§ 3 des Arbeitszeitgesetzes spricht von der „werktäglichen Arbeitszeit“. Gemeint sind sechs mögliche Arbeitstage pro Woche, nicht fünf. Die gesetzliche Höchstgrenze liegt damit bei 48 Stunden.
Auch das Bürgerliche Gesetzbuch nutzt diese Zählung. § 193 BGB nennt den Sonnabend ausdrücklich neben Sonntag und Feiertag.
Werktag, Arbeitstag, Geschäftstag: der Unterschied
| Begriff | Umfasst Samstag? | Typische Verwendung |
|---|---|---|
| Werktag | Ja | Gesetze, Fristen, Behörden |
| Arbeitstag | Nein, meist Mo–Fr | Alltag, Urlaubsplanung |
| Geschäftstag | Nein, meist Mo–Fr | Banken, Überweisungen |
| Kalendertag | Ja | Fristen ohne Einschränkung |
Die Tabelle zeigt, warum die Frage so oft Streit auslöst. „Innerhalb von 14 Werktagen“ bedeutet etwas anderes als „innerhalb von 14 Arbeitstagen“.
Ein Arbeitstag ist im üblichen Sprachgebrauch ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Bei einer Fünf-Tage-Woche trifft das auf den Samstag nicht zu.
Genau diese Lücke führt zu Missverständnissen. Bei Kündigungen, Widersprüchen und Reklamationen entscheidet ein einziges Wort über mehrere Tage.

§ 193 BGB: warum der Sonnabend genannt wird
§ 193 BGB regelt den Fall, dass eine Frist auf einen ungünstigen Tag fällt. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, einen Feiertag oder einen Sonnabend, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.
Der Sonnabend steht in dieser Liste, weil er grundsätzlich ein Werktag ist. Ohne die Ausnahme müsste man an einem Samstag Fristen erfüllen, an dem viele Behörden und Anwälte nicht erreichbar sind.
Für Gerichtsverfahren gilt dieselbe Regel. § 222 Abs. 2 der Zivilprozessordnung nennt den Sonnabend und lässt die Frist erst am nächsten Werktag enden.
Fristen und Kündigungen: was samstags gilt
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt nach § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Entscheidend ist der Zugang beim Arbeitgeber.
Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Samstag, verlängert § 193 BGB sie bis zum nächsten Werktag. In der Praxis ist das meist der Montag. Der Samstag selbst bleibt trotzdem ein Werktag.
Anders sieht es bei Fristen aus, die ausdrücklich „Arbeitstage“ nennen. Hier zählt der Samstag nicht mit. Lesen Sie Vertrag oder Bescheid deshalb genau.
Ein Beispiel: Eine Behörde setzt eine Frist von zwei Wochen. Endet sie an einem Samstag, dürfen Sie bis Montag nachreichen. Steht dort „zehn Arbeitstage“, endet die Frist schon am Freitag der zweiten Woche.
Banken und Post: samstags meist Stillstand
Banken rechnen nicht mit Werktagen, sondern mit Geschäftstagen. Ein Geschäftstag ist in der Regel ein Werktag ohne Samstag. Überweisungen laufen am Wochenende deshalb nicht weiter.
Eine SEPA-Überweisung muss bis zum Ende des folgenden Geschäftstags ausgeführt werden. Wer am Freitag überweist, sieht das Geld oft erst am Montag auf dem Zielkonto.
Die Deutsche Post stellt dagegen an Werktagen zu, also auch samstags. Paketdienste liefern an den meisten Orten ebenfalls am Samstag. Zustellungen am Sonntag sind die Ausnahme.

Ladenschluss und Sonntagsruhe
Der Ladenschluss ist seit der Föderalismusreform 2006 Sache der Bundesländer. Jedes Land regelt in seinem Ladenöffnungsgesetz, wann Geschäfte öffnen dürfen.
Für den Samstag gibt es dort kaum Einschränkungen. Die Länder erlauben lange Öffnungszeiten, oft bis 20 Uhr oder länger. Der Samstag ist damit ein normaler Verkaufstag.
Anders ist es am Sonntag. Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung gilt über Art. 140 des Grundgesetzes fort und schützt den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe. Verkaufsoffene Sonntage sind deshalb die Ausnahme, meist drei bis vier pro Jahr und Gemeinde.
Häufig gestellte Fragen
Ist Samstag ein Werktag oder ein Wochenende?
Beides, je nach Blickwinkel. Im Kalender gehört der Samstag zum Wochenende. Im Recht zählt er zu den Werktagen. Der Werktag ist der Oberbegriff, das Wochenende eine Alltagsbezeichnung.
Zählt der Samstag bei der Kündigungsfrist mit?
Ja, als Werktag. Fällt das Fristende auf einen Samstag, verschiebt § 193 BGB es auf den nächsten Werktag. Bei Fristen in „Arbeitstagen“ zählt der Samstag dagegen nicht.
Arbeitet die Bank am Samstag?
Nein. Banken nutzen den Geschäftstag, der den Samstag ausschließt. Filialen sind meist geschlossen, Überweisungen werden erst am nächsten Geschäftstag bearbeitet.
Ist Samstag ein gesetzlicher Feiertag?
Nein. Der Samstag ist ein normaler Werktag. Feiertage sind nur die staatlich anerkannten Tage, die das jeweilige Bundesland festlegt.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch am Samstag?
Ja. § 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Weil der Samstag ein Werktag ist, liegt die gesetzliche Höchstgrenze bei 48 Stunden pro Woche.
Wer Werktag und Arbeitstag auseinanderhält, plant Fristen sicherer. Der Samstag bleibt dabei, was er rechtlich ist: ein Werktag.
Quellen und weiterführende Links
Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026


