Wer einen Pflegegrad hat, bekommt je nach Stufe monatlich Pflegegeld von der Pflegekasse. Die Höhe reicht 2026 von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5. Ab Pflegegrad 1 gibt es kein klassisches Pflegegeld, sondern nur einen Entlastungsbetrag.
Diese Beträge gelten seit Januar 2025 und sind für 2026 unverändert geblieben. Vor Veröffentlichung dieses Artikels wurden die Zahlen mit einer offiziellen Quelle abgeglichen; prüfen Sie sie dennoch vor einer wichtigen Entscheidung noch einmal selbst, da sich gesetzliche Beträge ändern können.
Inhaltsverzeichnis
- Pflegegeld nach Pflegegrad im Überblick
- Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
- Rechenbeispiel
- Wofür darf das Pflegegeld verwendet werden?
- Nächste Anpassung
- Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
- So beantragen Sie einen Pflegegrad
- Was, wenn sich der Pflegebedarf ändert?
- Zusätzliche Entlastungsangebote
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Pflegegeld nach Pflegegrad im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Beträge für häusliche Pflege durch Angehörige. Wer stattdessen einen professionellen Pflegedienst nutzt, erhält andere, meist höhere Beträge als Pflegesachleistung.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein Pflegegeld, nur Entlastungsbetrag (125 Euro) |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Die frühere Bezeichnung „Pflegestufe“ wurde 2017 durch das System der Pflegegrade ersetzt. Wer noch nach „Pflegestufe 3“ oder „Pflegestufe 4“ sucht, meint in der Regel die heutigen Pflegegrade 3 und 4.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch auf Pflegegeld haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt das Geld direkt an die pflegebedürftige Person aus, nicht an die Pflegeperson.
Der Pflegegrad wird über einen Antrag bei der Pflegekasse und eine anschließende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Dabei prüfen Gutachter, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist.
Rechenbeispiel
Eine Person mit Pflegegrad 3 wird zu Hause von der Tochter gepflegt. Die Pflegekasse zahlt monatlich 599 Euro Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person aus.
Steigt der Pflegebedarf, kann ein neuer Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Bei einer Einstufung in Pflegegrad 4 würde sich der Betrag auf 800 Euro monatlich erhöhen.
Wofür darf das Pflegegeld verwendet werden?
Das Geld ist nicht zweckgebunden im engeren Sinn. Viele Familien zahlen damit pflegende Angehörige, andere setzen es für Haushaltshilfen oder zusätzliche Betreuung ein.
Wichtig: Wer Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI nachweisen. Diese Pflicht gilt ab Pflegegrad 2 und dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Nächste Anpassung
Die letzte Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgte zum 1. Januar 2025. Eine weitere Anpassung ist gesetzlich für 2028 vorgesehen. Bis dahin bleiben die genannten Beträge nach aktuellem Stand gültig.
Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
Neben dem Pflegegeld gibt es die Pflegesachleistung. Diese zahlt die Pflegekasse nicht an die pflegebedürftige Person aus, sondern direkt an einen zugelassenen Pflegedienst.
Die Beträge liegen hier deutlich höher, weil professionelle Pflege teurer ist als die Unterstützung durch Angehörige. Bei Pflegegrad 3 sind es beispielsweise über 1.500 Euro monatlich für einen ambulanten Dienst, statt 599 Euro Pflegegeld.
Viele Familien kombinieren beide Leistungen. Diese sogenannte Kombinationsleistung passt zu Situationen, in denen Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst zusätzlich unterstützt. Die Pflegekasse rechnet den Anteil dann anteilig ab.
So beantragen Sie einen Pflegegrad
Der Antrag läuft in mehreren Schritten ab. Zuerst stellt die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person formlos einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse, meist telefonisch oder schriftlich.
Danach vereinbart der Medizinische Dienst einen Termin zur Begutachtung, in der Regel zu Hause. Dabei wird bewertet, wie selbstständig die Person noch Aufgaben wie Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung bewältigt.
Nach der Begutachtung erhält die Familie einen schriftlichen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad. Bei Ablehnung oder einem als zu niedrig empfundenen Grad ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.
Was, wenn sich der Pflegebedarf ändert?
Pflegebedürftigkeit ist selten dauerhaft gleich. Verschlechtert sich der Zustand, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Begutachtung.
Bessert sich der Zustand dagegen, etwa nach einer erfolgreichen Reha, kann die Pflegekasse eine erneute Begutachtung veranlassen und den Pflegegrad entsprechend anpassen. Das kann die monatliche Zahlung senken.
Zusätzliche Entlastungsangebote
Neben dem Pflegegeld steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zu. Dieser lässt sich für Angebote wie Tagespflege, Haushaltshilfen oder Betreuungsgruppen einsetzen.
Nicht genutzte Beträge lassen sich innerhalb bestimmter Fristen ansparen und später gebündelt einsetzen, etwa für eine mehrwöchige Verhinderungspflege im Urlaub der pflegenden Angehörigen.
Zusätzlich gibt es die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege als eigene Budgets. Diese greifen, wenn die pflegende Angehörige erkrankt, Urlaub braucht oder eine kurzfristige stationäre Unterbringung nötig wird. Beide Leistungen sind von Pflegegeld und Entlastungsbetrag getrennt zu beantragen und unterliegen eigenen jährlichen Höchstbeträgen.
Auch Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden über einen separaten monatlichen Zuschuss bezuschusst. Größere Hilfsmittel wie ein Pflegebett laufen über einen eigenen Antrag bei der Pflegekasse, unabhängig vom laufenden Pflegegeld.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegekasse 599 Euro Pflegegeld pro Monat.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4?
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige sind es 800 Euro Pflegegeld pro Monat.
Ab welchem Pflegegrad gibt es überhaupt Pflegegeld?
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Entlastungsbetrag von 125 Euro.
Wann kommt die nächste Erhöhung des Pflegegelds?
Die nächste gesetzlich vorgesehene Anpassung ist für 2028 geplant.
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Nein, Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei.
Wie viele Stunden Pflege sind bei Pflegegrad 4 üblich?
Der tatsächliche Zeitaufwand hängt vom Einzelfall ab. Der Medizinische Dienst bewertet nicht Stunden direkt, sondern den Grad der Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig bekommen?
Ja, über die Kombinationsleistung lassen sich beide anteilig kombinieren, wenn Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam pflegen.



